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III. АУДИОТЕКСТЫ ДЛЯ СПЕЦИАЛЬНОСТИ

«СОЦИАЛЬНАЯ ПЕДАГОГИКА»

ТЕКСТ № 1 «SOZIALPÄDAGOGIK»

ПРЕДТЕКСТОВЫЙ ЭТАП

1. Снятие лексических трудностей: die Gemeinwesenarbeit – общественная работа, die Verbesserung – улучшение, die Wechselbeziehung – взаимоотношение, das Zurechtfinden – ориентирование, das Zurechtkommen – преодоление, die Benachteiligung – причинение ущерба, обделение, die Befähigung – пригодность, способность, der Umgang – обращение, die Eigenverantwortung – самостоятельность, личная ответственность, der Missstand – плохое состояние, недостаток, нарушение, die Umstellung – перестановка, перестройка, переключение, das Vorgehen – образ действий, продвижение, überwiegen – преобладать.

2. Снятие грамматических трудностей: пассивные конструкции (wird versucht, wird erwähnt, werden eingesetzt, wurde unterschieden, wird diskutiert, wird gemeldet, wird zurückgegriffen); глаголы с отделяемыми приставками (zunehmen, eingreifen); причастия I, II в роли определения или обстоятельства (abgeleitet, angesehen, ausgebildet, länderübergreifend); сложноподчиненные предложения с союзами или союзными словами (die, da, dass, wenn); статив = результативный пассив (sind ausgerichtet); инфинитивные конструкции (ist anzutreffen, ist teilzunehmen, wird versucht zu stärken, beschäftigt sich abzubauen, um zu, bedeutet zu fördern, ist anzutreffen, wird versucht unterzuordnen, abzuleiten)

3. Установка на восприятие и понимание текста.

Прослушайте текстовую информацию, озаглавьте ее, исходя из контекста и понятой информации, озаглавьте каждый смысловой кусок (отрезок), исходя из контекста и знаний по данной теме, составьте по памяти развернутый план данного аудиовысказывания.

Вычлените терминологическую лексику и на основе Ваших профессиональных знаний дайте собственную дефиницию этим понятиям.

Выполните послетекстовые задания.

ТЕКСТОВЫЙ ЭТАП

Слушание текста (однократно и (или) двукратно, со скриптом и (или) без скрипта), по частям и (или) целиком)

SOZIALPÄDAGOGIK

1. Sozialpädagogik als Wissenschaft

Sozialpädagogik benennt einen Wissenschaftszweig von Erziehung, Bildung und sozialstaatlicher Intervention. In der Sozialpädagogik wird versucht, die Eigenverantwortung eines Menschen und damit seinen selbstständigen Umgang mit allgemeinen Lebenslagen in der Gesellschaft zu stärken.

Da die Befähigung eines Menschen am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen nicht bei jedem gleich ausgebildet ist, beschäftigt sich die Sozialpädagogik auch mit der Möglichkeit, gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen, die eben diese Befähigung zum Ziel hat. Der Begriff «Social-Pädagogik» wird bereits 1844 in einem Artikel von Karl Mager in der «Pädagogischen Revue» erwähnt.

Gegenstand sozialpädagogischer Arbeit sind gesellschaftlich und professionell als relevant angesehene menschliche «Problemsituationen». Hierzu gehören überwiegend Probleme mit der alltäglichen Lebensbewältigung, der «Lebenspraxis» – dem alltäglichen «Zurechtkommen und Zurechtfinden». Sozialpädagogik bedeutet aber nicht allein Fähigkeiten und Ressourcen des Einzelnen zu fördern; in der Sozialpädagogik steckt auch eine gesellschaftliche Zielsetzung des «Miteinander-Auskommens». Sozialpädagogik betrachtet das Individuum in seiner Wechselbeziehung mit der sozialen Umwelt. Sozialpädagogen sprechen von Lebenslage, um damit die Gesamtheit von Person und sozialem Rahmen sozialpädagogisch auszudrücken.

2. Methoden der Sozialpädagogischen Arbeit

Das Arbeitsgebiet wurde klassisch in folgende Arbeitsformen unterschieden:

- Einzelfallarbeit mit dem Ziel der Verbesserung individueller Lebensverhältnisse,

- Soziale Gruppenarbeit mit dem Ziel der Entwicklung sozialer Kompetenzen,

- Gemeinwesenarbeit zur Verbesserung sozialräumlicher Strukturen.

Infolge der Methodenkritik in den 1970er Jahren entwickelte sich eine Reihe abgeleiteter Methoden und die Binnendifferenzierung nahm zu. In der beruflichen Praxis ist ein monomethodisches Vorgehen selten anzutreffen; es überwiegen Handlungsansätze, die mehrere der drei klassischen Methoden einbeziehen.

3. Ausbildung in der Sozialpädagogik und Sozialarbeit

Dipl. Sozialpädagogen und Dipl. Sozialarbeiter werden oftmals in den gleichen Arbeitsfeldern eingesetzt. Tatsächlich unterscheiden sich Sozialpädagogik und Sozialarbeit aber sowohl von ihrer historischen Entwicklung her wie auch in grundlegenden Aspekten. Während die Sozialarbeit in ihrer Ausbildung zumeist auf drei klassische Methoden Rückgriff nimmt, wird in der Sozialpädagogik auf die Didaktik des Vermittels und Lehrens zurückgegriffen. Inhalte der Ausbildung zum Dipl. Sozialpädagogen oder Dipl. Sozialarbeiter fallen in der Bundesrepublik Deutschland in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer und sind daher verschieden ausgerichtet. In länderübergreifenden Arbeitsgemeinschaften und auf den Konferenzen der Kultusminister wird jedoch über Modelle von einheitlichen Ausbildungsgängen und Berufsbezeichnungen diskutiert, die sich an internationale Standards anlehnen.

Der Unterschied zwischen Sozialpädagogik und Sozialarbeit liegt grundsätzlich darin, dass die Sozialpädagogik agiert, anbietet und initiiert. Die Sozialarbeit reagiert, interveniert nach Aufforderung, greift ein, wird administrativ tätig, wenn ein Missstand gemeldet wird. Verwirrend ist die oft unreflektiert auch von Fachleuten, selbst von Wissenschaftlern, vermischende Benutzung der Begriffe. Bisweilen wird versucht, die eine Arbeit per Definition der anderen Arbeit unterzuordnen bzw. diese abzuleiten. Neuere Ansätze benutzen «Soziale Arbeit» als Oberbegriff für beide, gleichrangigen, Arbeitsgebiete.

ПОСЛЕТЕКСТОВЫЙ ЭТАП

1. Контроль понимания текста

- Выскажите предположение об окончании прослушанного материала, предложив свой вариант.

- Дайте несколько вариантов окончаний, подходящих по семантике и структуре к прослушанному сообщению.

- Выберите из ряда предложенных продолжение прослушанной информации. Аргументируйте свой выбор.

a)

Soziales Lernen und Sozialpädagogik

Anders als in Deutschland wird in Österreich «Sozialpädagogik» in Form des «sozialen Lernens» auch an Schulen und für jede Altersstufe ausgeübt. Österreichs Schulsystem unterscheidet sich stark vom deutschen; die Anwendung erfolgt meist unter Einbeziehung des sogenannten Autonomen und Offenen Lernens.

 

 

Fürsorger/in (frühere Berufsbezeichnung)

Füsorger und Fürsorgerin sind heute nicht mehr gebräuchliche Berufsbezeichnungen. Ab den 1960er Jahren wurde in Westdeutschland die Berufsbezeichnung durch die heute üblichen ersetzt, in der DDR existierte sie bis zum Übergang in die Bundesrepublik. Die Arbeit der Fürsorger/in stellte die Aufgaben des Jugendamtes (und auch Gesundheitsamtes) dar, zu diesem Zeitpunkt insbesondere mit dem Schwerpunkt der Hoheitlichen Aufgaben des «staatlichen Wächteramtes», so wie es im GG (Grundgesetz) benannt wurde. Heute ist die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter/in im Allgemeinen Sozial Dienst (ASD) des Jugendamtes. Die Arbeit stützt sich auf das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie auf das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch, darüberhinaus auf das Strafrecht und das Jugendstrafrecht. Als Tätigkeitsschwerpunkte von Sozialarbeiter/innen im ASD seien hier nur kurz genannt: Jugendgerichtshilfe, Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, Hilfen (Betreuung) für Multiproblemfamilien, Schutz des Kindeswohles und Eingreifen bei Gefährdungen des Kindeswohls (Herausnahme) sowie das Anfertigen gutachterliche Stellungnahmen für das Familiengericht und das Begleiten Familiengerichtlicher Verfahren. Das Ausüben dieser Tätigkeit setzt eine schnelle Auffassungsgabe, sichere Rechtskenntnisse, Krisenfestigkeit, hohe psychische Belastbarkeit, sowie eine gute Deligierungsfähigkeit voraus, denn Sozialarbeiter/innen im ASD müssen Situationen schnell erkennen, einordnen (auch rechtlich mit allen Gesetzeskollisionen), begreifen und Hilfen anregen können, welche höchstens in der Anfangsphase noch koordinierend begleitet werden, dann aber durch das eingesetzte Hilfesystem ausgeführt werden, wobei die (auch strafrechtliche Verantwortung für die Maßnahmen) hierbei vollständig beim Sozialarbeiter/der Sozialarbeiterin des ASD liegt. Sie muss kontrollieren und ggf. neu handeln. Darüber hinaus ist eine gute Kooperationsfähigkeit mit den unterschiedlichsten Fachdisziplinen (eigene Berufsgruppe, Polizei, Gericht, Ärzte, Psychologen, Psychiater, Rechtsanwälte etc.) erforderlich. Vom Typ her darf ein ASD Sozialarbeiter/eine ASD Sozialarbeiterin nicht ängstlich und unklar sein. Ohne einen gefestigten Charakter ist eine solche Arbeit nicht möglich, denn in der Regel ist sie/er allein in sozial randständigen Gebieten und mit entsprechenden Familien tätig.

b)

Österreich

In Österreich sind Sozialarbeit und Sozialpädagogik in der Ausbildung getrennt. Im Laufe der Geschichte haben beide Berufsgruppen gewisse Bereiche für sich beansprucht und so können i. d. R. beispielsweise Sozialpädagogen nicht am Jugendamt tätig werden und Sozialarbeiter nicht in der stationären Jugendwohlfahrt. Generell gibt es jedoch eine starke Überlappung in den Handlungsfeldern.

Die Ausbildungen für Sozialarbeit sind als Studiengänge an Fachhochschulen organisiert, z.B. an der Fachhochschule Salzburg. Die Ausbildung schließt mit Mag(FH), oder nach der Umstellung im Zuge des Bologna-Prozesses mit Bachelor ab.

Die Ausbildung für Sozialpädagogik ist als 5-jährige sekundäre Ausbildung und als Kolleg organisiert. Standorte sind Baden, St.Pölten, Stams, Linz, Graz und Wien.

In Graz wird zudem ein eigener Magistra/-erstudiengang für Sozialpädagogik an der Karl-Franzens-Universität angeboten.

c)

Teilgebiete des Studiums

Folgende Teilgebiete sind je nach Ausbildungsstätte mehr oder weniger wichtige Bestandteile des Studiums:

Theorien und Methoden der Sozialarbeit (im Studiengang SA) bzw. Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik (im Studiengang SP) ODER Theorien und Didaktik/Methodik der Sozialen Arbeit (im Studiengang Soziale Arbeit) Erziehungswissenschaft/Pädagogik
soziale Kulturarbeit (Ästhetische Bildung, Medienpädagogik, Theaterpädagogik) Psychologie
Soziologie Sozialmedizin
Rechtswissenschaft Politikwissenschaft
Heilpädagogik (auch eigener Studiengang) Verwaltung und Organisation
Sozialmanagement Projektmanagement
Theologie (an konf. Fachhochschulen) Ethik
interkulturelle Pädagogik Betriebliche Sozialarbeit.

 

ТЕКСТ № 2 «JUGENDARBEIT»

ПРЕДТЕКСТОВЫЙ ЭТАП

1. Снятие лексических трудностей: das Engagement – обязательство, die Selbstbestimmung – самоопределение, gleichberechtigt – равноправный, eigenverantwortlichen – делать самостоятельным, das Recht auf – право на, das Hilfegesetz – закон помощи, anregen – побуждать, hinführen – отвести, die Selbständigkeit – самостоятельность, das Selbstwertgefühl – самоуважение, der Aufbau eines Wertesystems – сооружение системы ценностей, die Eigenverantwortlichkeit – собственная ответственность, самостоятельность, das Verantwortungsbewusstsein – сознание отетственности, die Gemeinschaftsfähigkeit – общая способность, das Selbstbewusstsein – самосознание, die Persönlichkeitsentwicklung – развитие личности, der Verband – союз, общество, der Verein – общество, корпорация, компания, die ehrenamtliche Tätigkeit – общественная деятельность, die Bedürfnisse – потребности, das Anknüpfen an – соединение в, соприкосновение с, die Mitgestaltung – активное участие, die Mitbestimmung – право голоса, der Träger – носитель, представитель, die Vielfalt – множество, leisten – выполнять, осуществлять, die Vorkehrung – мера, die Wurzel – корень, причина, das Gemeinwesen – общество, die Verbesserung – улучшение, es geht um – речь идет о, die Vermittlung – посредничество, передача, die Einrichtung – учреждение.

2. Снятие грамматических трудностей: Perfekt Aktiv (haben übernommen, haben geschrieben); пассивные конструкции (werden vermittelt, werden erfüllt, werden wahrgenommen, werden betrieben, kann unterschieden werden, werden); результативный пассив = статив (ist verpflichtet, ist gegeben, ist ausgerichtet); сложноподчиненные предложения с союзами и союзными словами (dass, die, während, in der); глаголы с отделяемыми приставками (beitragen, darstellen); причастия I, II в роли определения и обстоятельства (ergänzend, überwiegend, folgend, entsprechend, ausreichend, geschlossenen, geworden); конънктивные конструкции (); инфинитивные конструкции (ist die Kinder- und Jugendhilfe auch verpflichtet, zur … beizutragen … zu unterstützen, sind anzubieten, das Recht … zu gewährleisten und … zu eigenverantwortlichen und … zu fördern).

3. Установка на восприятие и понимание текста.

Прослушайте текстовую информацию. Выделите основную и второстепенную информацию. Сократите текст, опустив при этом несущественные детали. Дайте собственную трактовку некоторым фактам в тексте. Объясните их собеседнику, который не понял содержание текста.

Воспроизведите по памяти факты, предложения, которые дают основание для предлагаемых выводов/тезисов:

1. Die Jugendarbeit ist Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen.

2. Kinder- und Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei, wobei personale und soziale Kompetenzen angeregt und vermittelt werden.

3. Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen.

4. Die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz.

5. Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch Strukturmerkmale.

6. Jugendverbände sind Organisationen jugendlicher Selbstorganisation und Interessenvertretung.

7. Die öffentlichen Träger der Jugendarbeit sind die kommunalen Jugendämter.

Выполните послетекстовые задания.

ТЕКСТОВЫЙ ЭТАП

Слушание текста (однократно и (или) двукратно, со скриптом и (или) без скрипта), по частям и (или) целиком)

JUGENDARBEIT

Die Jugendarbeit (zutreffender: Kinder- und Jugendarbeit) ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei, wobei personale und soziale Kompetenzen angeregt und vermittelt werden, insbesondere Selbständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, Aufbau eines Wertesystems, Eigenverantwortlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit, Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie Selbstorganisation.

Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren (de facto aber in erster Linie an Kinder Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren) und nicht in erster Linie an sog. «Problemgruppen».

1. Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG (SGB VIII): Nach § 1 SGB VIII ist es das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe (und damit auch der Kinder- und Jugendarbeit), das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§§ 8, 9 und 11 SGB VIII). Hierzu ist die Kinder- und Jugendhilfe auch verpflichtet, zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen (§ 1 SGB VIII) und die Kinder- und Jugendarbeit freier Träger zu unterstützen (§ 12 SGB VIII).

2. Die Struktur der Jugendarbeit

Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale:

Freiwilligkeit der Teilnahme

Vielfalt der Organisationen und Träger

Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen

Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation

Ergebnis- und Prozessoffenheit

Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen

überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Aufgaben der Jugendarbeit werden von öffentlichen und freien Trägern wahrgenommen. Die Aufgaben der Jugendarbeit werden fast ausschließlich von Ehrenamtlichen erfüllt. Freie Träger sind Vereine, Verbände, Jugendinitiativen, öffentliche Träger sind die Gemeinden, Landkreis, freie Städte, Länder, und Bund.

3. Trägerschaft

Die Trägerschaft der Einrichtung hat dabei ebenfalls großen Einfluss auf die Schwerpunkte und Zielrichtung der Jugendarbeit. In der Vereinsjugendarbeit und der verbandlichen Jugendarbeit spielt die Nachwuchsgewinnung eine wichtige Rolle, in der kirchlichen Jugendarbeit stellt die Vermittlung von Glaubensinhalten einen Schwerpunkt dar, und in der kommunalen Jugendarbeit geht es häufig um eine Verbesserung der Integration problematischer Jugendlicher in das Gemeinwesen.

Die in den 70er Jahren groß gewordenen, vielerorts noch aktiven autonomen Jugendhausvereine haben sich die politische Aktivierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie jugendkulturelle Veranstaltungen auf die Fahnen geschrieben.

Weiter kann zwischen offenen und geschlossenen Angeboten der Jugendarbeit unterschieden werden. Während sich Vereinsjugendarbeit und kirchliche Jugendarbeit tendenziell vorrangig mit geschlossenen Jugendgruppen an eigene Mitglieder wendet, ist die offene Jugendarbeit von Städten, Gemeinden oder Landkreisen häufig eher im Sinne der Jugendhilfe als niederschwelliges Angebot insbesondere auf sozial benachteiligte, problematische oder auffällige Jugendliche ausgerichtet. Aufgrund des Subsidiaritäts-Prinzips werden viele offene Jugendeinrichtungen von freien Trägern oder Verbänden betrieben.

4. Jugendverbände

Jugendverbände sind Organisationen jugendlicher Selbstorganisation und Interessenvertretung und haben ihre Wurzeln in der Jugendbewegung. Gleichzeitig sind Jugendverbände Erziehungsinstitutionen, d. h. gesellschaftliche Vorkehrungen zur Sozialisation und Erziehung im Jugendalter. Sie sind damit typische «intermediäre Organisationen», d.h. sie vermitteln die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beider Geschlechter in die Gesellschaft hinein (jugendpolitische Interessenvertretung) und üben umgekehrt gesellschaftliche Kontroll- und Integrationsinteressen gegenüber der Jugend aus (Erziehungsinstitutionen).

Die Angebote von Jugendverbände sind typischerweise Gruppenstunden und Wochenend- und Ferienfreizeiten. Aber auch offene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehört zum Leistungsspektrum. Jugendverbände bieten in- und nonformale Bildung, Frei- und Experimentierräume für Jugendliche, Primärprävention und gesellschaftliche Integration sowie Gemeinschaft. Sie bieten aufgrund der verschiedenen Verbandsprofile viele spezifische Identifikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Jugendverbände leisten dies auf Grund ihrer besonderen Strukturmerkmale: Sie sind freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert, parteilich für Kinder und Jugendliche sowie wertorientiert. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jugendverbände ist mit § 11 und § 12 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) gegeben.

Klassische Jugendverbände sind beispielsweise die Pfadfinderbünde, die Jugendorganisationen der Hilfswerke (z. B. die Arbeiter-Samariter-Jugend, die Malteser Jugend, Jugendrotkreuz, Falken, ...), die konfessionellen Jugendverbände (z.B. Jugendwerke, cjb, CVJM, Entschieden für Christus, BDKJ, ...) oder der Sportjugend. Die Jugendorganisationen, die einer Partei nahe stehen, oder gar teil einer Partei sind wie Junge Union, Jusos, Jung Liberale oder ['solid] – die sozialistische Jugend zählen im engeren Sinne nicht zu den Jugendverbänden.

 

5. Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendarbeit sind die kommunalen Jugendämter in Gemeinden, Landkreisen und Städten. Sie tragen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Planungs- und Gesamtverantwortung dafür, dass Jugendarbeit in ausreichendem Maße stattfindet und entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung stehen. Sie haben die Jugendarbeit der freien Träger zu unterstützen und zu fördern. Dies ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Es gibt jedoch auch Gemeinden, die diese Aufgaben freiwillig übernommen haben, in der Regel aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem zuständligen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (in diesem Fall dem jeweiligen Landkreis), für den sie diese (Pflicht-) Aufgaben wahrnehmen.

ПОСЛЕТЕКСТОВЫЙ ЭТАП

1. Контроль понимания текста

- Ответьте на следующие вопросы:

Was versteht man unter Jugendarbeit? Wie sind die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt? Wie ist die Struktur der Jugendarbeit? Welche Rolle spielt die Trägerschaft der Einrichtung in der Jugendverband? Was können Sie über Jugendverbände sagen? Was machen die öffentlichen Träger der Jugendarbeit?

- Нарисуйте схему «Структура работы с молодежью».

- Сравните специфику работы с детьми и молодежью в России и ФРГ. Есть ли сходство, различие?

- Составьте диалог к следующей речевой ситуации «Разговор (интервью) между социальным работником и журналистом». Используйте для этого прослушанный материал.

 

Последнее изменение этой страницы: 2016-07-23

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